Lübower S.V. – Unsere Beitragsordung
Beitragsordnung des Lübower SV 66 e.V. (www.luebower-sv.de)
- Auf Grundlage von § 8 Abs. 2 der Vereinsatzung entrichten die Mitglieder
(siehe § 9 Abs. 1 der Vereinssatzung) folgende monatliche Mitgliedsbeiträge
an den Lübower SV:
Erwachsene 5,20 Euro
Lehrlinge 3,60 Euro
Schüler/ Studenten/ Rentner 2,60 Euro
+ Neue aufgenommene Mitglieder haben einmalig eine Aufnahmegebühr
in Höhe von 1,50 € mit dem ersten Monatsbeitrag zu zahlen!
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 1. jedes Kalendermonats fällig und auf das Vereinskonto zu überweisen!
Für die Überweisung steht das Vereinskonto-Konto:
IBAN: DE50 1405 1000 1200002187
BIC: NOLADE21WIS
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest zur Verfügung!
Als Verwendungszweck sind bitte folgende Angaben einzutragen:
Vorname, Name, Abteilung, sowie der Beitragszeitraum
(z.B. Monat oder Jahresbeitrag/ Ruhende Mitgliedschaft etc.)
Bargeldeinzahlungen bei den Abteilungsleitern sind nicht möglich!
- Beitragsrabatte
3.1 Familien – Rabatt:
Sind aus einer Familie mindestens 4 Personen Mitglied im Lübower SV, erhält das
jeweils Jüngste dieser und jedes weitere jüngere Mitglied beitragsfreie Mitgliedschaft!
3.2 Einmalzahlung des Jahresbeitrages:
Zahlt ein Mitglied seinen gesamten Jahresbeitrag des Kalenderjahres
bis zum 31.01. auf das Konto ein,
erhält es einen Rabatt in Höhe des für ihn zutreffenden Monatsbeitrages!
Diese gilt auch für Beiträge der Mitglieder nach Punkt 3.1!
- Beiträge zu den Sport-Fachverbänden sind durch die erfassten und
angemeldeten Mitglieder der Abteilungen selbst zu tragen.
- Beiträge für Zeiträume bei ruhender Mitgliedschaft
Nach schriftlichem Antrag und positiver Einzelfallentscheidung des Vorstandes,
zahlt das Mitglied den Betrag, welcher vom Verein an die übergeordneten Verbände
LSB – MV/ KSB NWM und Fachverbände als Mitgliederanteilbetrag abzuführen ist.
Dieser Beitragssumme wird für jedes Kalenderjahr neu ermittelt und angepasst.
Für das Jahr 2020 sind jetzt 10,00 € zu zahlen.
- Der Vorstand hat in seinen Vorstandssitzungen vierteljährlich die ordnungs-gemäße Zahlung der Mitgliedsbeiträge aller Mitglieder zu prüfen
- Mahngebühren
Kommt ein Mitglied auch nach mündlicher Mahnung der Zahlung des rückständigen
Mitgliedsbeitrages innerhalb von 3 Monaten nicht nach, erfolgt eine schriftliche Mahnung. Hierfür wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
Diese geänderte Beitragsordnung wurde auf der Jahresmitgliederversammlung des
Lübower SV am 27.02.2020 beschlossen.
Der Vorstand